Entgelttransparenz-Richtlinie und KMU
- vor 11 Stunden
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Du denkst, dass Dich die Entgelttransparenz-Richtlinie als KMU nicht trifft? Die Berichtspflicht die mit Juni kommt, ist nur für größere Unternehmen?
Dann liegst Du falsch. Die Entgelttransparenz-Richtlinie bringt nicht nur eine Berichtspflicht und die Offenlegung von Gehältern, sondern auch weitere Rechte und Pflichten, die auch Unternehmen ab dem:der erste:n Mitarbeiter:in treffen. So wie beispielsweise das Auskunftsrecht für Mitarbeiter:innen über das Jahresbruttoentgelt.
Das klingt auf den ersten Blick harmlos. Ein schneller Anruf in der Personalverrechnung oder bei der Steuerberatungskanzlei und schon kann diese (potentielle) Anfrage beantwortet werden. Das stimmt aber nur bedingt. Die Personalverrechnung kann nur Auskunft über jene Entgeltbestandteile geben, die auch bei ihr aufliegen.
Wenn Du Dir jetzt denkst, Entgelt, dass ist doch der monatliche Bruttolohn bzw. das monatliche Bruttogehalt, stimmt auch das nur bedingt.
Das Entgelt sind alle Geld- und Sachbezüge, auf die Mitarbeiter:innen aufgrund ihres Dienstverhältnisses Anspruch haben oder aufgrund dessen von dem:der Arbeitgeber:in oder Dritten erhalten (§ 49 ASVG). Ein kurzes Praxisbeispiel dazu: Wenn beispielsweise Mitarbeiter:innen ein Diensthandy besitzen und dieses auch ohne Einschränkung privat nutzen dürfen, ist (rein rechtlich) ein Sachbezug anzusetzen.
Und genau auf diese Vorzüge in ihrer Gesamtheit stellt die Entgelttransparenz-Richtlinie ab.
Die Entgelttransparenz-Richtlinie ist ein guter Zeitpunkt die eigenen Prozesse rund um die Personalverrechnung und Vergütung nochmals genauer unter die Lupe zu nehmen.
Denn inwieweit und mit welchen Bereichen die Entgelttransparenz-Richtlinie auch KMU betrifft, werde ich in den nächsten Wochen weiter ausführen.
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